Sonntag, 17. August 2008

Ein Offizier und Gentleman

Für die Nichtpolizisten und -juristen ein Hinweis zu Beginn: die strafrechtliche Untergrenze für Trunkenheit im Verkehr bei Fahrradfahrern liegt bei exakt 1,6 Promille. Wer drüber ist und sich erwischen läßt, wird in die Schutzmannshöhle geschleift, vom Onkel Doc gezapft und dafür mit einer Strafanzeige belohnt.

Diese Tatsache dürfte in einem unlängst geschehenen Fall in der jungen Liebe eines Pärchens in unserer schönen Stadt für einige Verstimmung gesorgt haben. Die besagten innig vereinten Liebenden fahren mit dem Rad durch die Stadt. Aus irgendeinem Grund erregt der Herr plötzlich die polizeiliche Aufmerksamkeit eines anwesenden Schutzmanns und wird einer Alkoholkontrolle unterzogen. Der freiwillige Atemalkoholtest mit dem mobilen Pustefix zeigt ein Ergebnis von 1,3 Promille, was den Herrn zu großer Erleichterung und Fröhlichkeit veranlaßt.

Als die Kollegen sich jedoch von dem Pärchen verabschieden wollen, ruft der junge Mann in seinem Überschwang plötzlich aus: "Ey, wenn ich pusten muß, soll meine Freundin aber auch ran!" Die Kollegen gucken sich zweifelnd an, die Freundin grinst und man beschließt gemeinsam, dem Wunsch des jungen Romeos zu entsprechen.

Dingding!! 1,61 Promille und ein Trip für die Dame zur Dienststelle zwecks Blutprobenentnahme. Ich schätze, der arme Mann wird für die nächsten zehn Jahre keinen Sex mehr haben.

Keine Kommentare: