Samstag, 12. Februar 2011

Gewußt wie

Aus gegebenem Anlaß habe ich gerade vor einigen Tagen im Training aus berufenem Munde erfahren, daß Würgetechniken tatsächlich seit einiger Zeit nicht mehr im offiziellen Ausbildungsprogramm meines Bundeslandes enthalten sind.

Allerdings ist die Aufzählung der Techniken, die im Training vermittelt werden sollen, bewußt keine abschließende Aufzählung dessen, was man tun darf. Es steht nach wie vor jedem Trainer frei, geeigneten Trainingsteilnehmern weitergehende Inhalte zu vermitteln, und vor allem auch jedem einzelnen Beamten, im Einsatz das einzusetzen, was rechtmäßig und erfolgversprechend ist.

Natürlich bedeutet das um so mehr, daß man so etwas nur angehen sollte, wenn man wirklich weiß, was man da tut. Ich betone daher an dieser Stelle nochmal, daß man Chokes im Einsatz nur dann anwenden sollte, wenn man sich ausgiebig damit beschäftigt und ein hinreichendes Maß an Trainingszeit unter fachkundiger Anleitung eines kompetenten und erfahrenen Grappling-Instruktors investiert hat.

Andererseits gilt das natürlich grundsätzlich auch für alle anderen körperlichen Zwangsmaßnahmen mit Verletzungspotential. Letztendlich bedeutet regelmäßiges Training für uns nicht nur Handlungssicherheit und Sicherheit vor eigenen Verletzungen, sondern auch Schutz vor unangenehmen juristischen Folgen, die sich ansonsten im Einzelfall aus suboptimaler Einsatzbewältigung ergeben können.

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